Was ist versichert?
Mit dem Sicherheitspaket für Museen der SV können Sie Ihre Exponate versichern, die sich dauerhaft an einem Ort befinden. Ebenfalls mitversichern können Sie Leihgaben von Dritten oder auch den Verleih eigener Ausstellungsstücke.
Dabei kann es sich um jegliches Ausstellungsgut (z.B. Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsgüter, Werbebanner für Gewerbeausstellungen, Ausstellungsstände mit der Standeinrichtung, usw.) handeln.
Welche Gefahren sind versichert?
Der Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrenversicherung erstreckt sich auf die Beschädigung und den Verlust der Ausstellungsgüter z. B. durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion
Leitungswasser
Elementarereignisse
Höhere Gewalt
Gewöhnlicher Bruch, Leckage und Beschädigungen (beispielsweise durch Besucher)
Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Abhandenkommen von Ausstellungsstücken z.B. durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung
Ist Versicherungsschutz während der Transporte vereinbart, dann ist auch die Beschädigung z.B. durch den Unfall des Transportmittels versichert
Welche Schäden sind versichert?
Zu den wenigen Ausschlüssen zählen Schäden z.B. durch
Krieg, Streik, politischen Gewalthandlungen, Aufruhr, Beschlagnahme, Kernenergie, Witterung
Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte
Ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsgutes, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder Oxydation, Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse
Fehlen oder Mängel beanspruchungsgerechter Verpackung
Das Abhandenkommens wertvoller Gegenstände kleineren Formats, die nicht in Vitrinen ausgestellt sind
Nicht bewachte Exponate
Die Bearbeitung, Montage, Demontage, Benutzung oder Vorführung selbst
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Bei Verlust des Ausstellungsgutes ersetzen wir Ihnen den Versicherungswert.
Bei Beschädigungen des Ausstellungsgutes erhalten Sie die anfallenden Reparaturkosten bis zur Höhe des Versicherungswertes.
Kann das Ausstellungsgut durch die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht mehr in seinen früheren Gebrauchszustand versetzt werden, ersetzen wir Ihnen die Wertminderung.