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Der Rundum-Schutz für kommunale Mitarbeiter

Umfassende Absicherung für Mitarbeiter von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen

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Ihre Mitarbeiter sind mit unseren Versicherungen optimal abgesichert:
Wir bieten Ihnen die passenden Versicherungen für alle kommunalen Mitarbeiter Wählen Sie aus unseren Versicherungs­lösungen diejenigen aus, die am besten zu den Anforderungen Ihrer Kommune passen Absicherung des Schlüssel­risikos: z.B. ein Mitarbeiter verliert den General­schlüssel und die Schließ­anlage des Verwaltungs­gebäudes muss ausgetauscht werden Personen­schäden durch Unfälle sind abgesichert: z.B. ein Kamerad der Feuerwehr erleidet im Einsatz eine Brand­verletzung Kosten für Beihilfe und Verwaltungs­kosten, die der Kommune als Bei­hilfe­träger entstehen, sind ab­gesichert Persönlichen Beratungstermin vereinbaren

Unsere Versicherungs­lösungen für kommunale Mit­arbeiter

Schlüsselverlustversicherung

Das Abhanden­­kommen eines Schlüssels zu einer Schließ­anlage kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese Kosten können Sie über eine Schlüssel­­verlust­versicherung auffangen.

Rechtsschutzversicherung

Mit den Rechtsschutzversicherungen für Kommunen und Landkreise sind Sie auf der sicheren Seite.

Gruppen-Unfallversicherung

Die Gruppen-Unfall­versicherung kann für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen werden. Sie ist eine Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen der Sozial­versicherungs­träger.

Beihilfeversicherung

Im Rahmen der Fürsorge­pflicht übernimmt die Kommune als Dienstherr für ihre Beamtinnen und Beamten, Beamten­anwärterinnen und Beamten­anwärter sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder die Krankheits­kosten, Pflege­kosten und Geburts­kosten.

Unsere Versicherungslösungen im Detail

Schlüsselverlustversicherung
Das Abhanden­­kommen eines Schlüssels zu einer Schließ­anlage kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese Kosten können Sie über eine Schlüssel­­verlust­versicherung auffangen. Bei dem Verlust eines Schlüssels werden die notwendigen Aufwendungen ersetzt für: Die Beschaffung von Ersatz­­schlüsseln Den teilweisen oder vollständigen Austausch der Schließ­­anlage Eine ersatzweise Sicherungs­­maßnahme (z. B. Bewachung) Der Versicherungs­nehmer hat ein Verzeichnis der Personen zu führen, denen ein Gruppen-, Haupt- oder General­schlüssel zu der versicherten Schließanlage anvertraut worden ist. Nur bei einem vollständigen Schlüssel­buch greift der Versicherungs­schutz. Tipp: Bei der Planung einer neuen Schließ­anlage sollte man auf eine elektrische Schließ­anlage abstellen. Bei diesen Systemen können sehr schnell die Berechtigungen gelöscht oder neu vergeben werden. Die Kosten bei dem Verlust eines elektronischen "Schlüssels" sind zusätzlich sehr gering.
Rechtsschutzversicherung
Mit den Rechtsschutzversicherungen für Kommunen und Landkreise stehen Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Welche Vorwürfe können eine Kommune/Landkreis treffen? Verletzung von Umwelt­vorschriften Vorteils­nahme Unterschlagung Wahl­manipulation Betrug Unterlassene Hilfe­leistung Fahr­lässige Tötung Korruption Verletzung von Datenschutz­bestimmungen Bestechung Begünstigung  Versichert sind die Vertreter und Organe, Spitzen­beamte und Rats­mitglieder, Gemeinde­bedienstete und Mitarbeiter, ehrenamtlich Tätige, Tages­mütter, Notärzte und Pfleger im Rettungs­dienst und sonstige Katastrophen­helfer. Verkehrs-Rechts­schutz - für alle auf eine Kommune zugelassenen Motor­fahrzeuge zu Lande Der Versicherungs­schutz gilt für Schadenersatz­forderungen Vertrags­streitigkeiten Straf- und Ordnungs­widrigkeiten Steuer­streitigkeiten Verwaltungs­streitigkeiten Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen. Kommunal-Rechtsschutz  Versicherungs­schutz für Streitigkeiten aus Leistungen von Handwerkern Nichteinhaltung von Arbeitsschutz­bestimmungen Kauf­verträge Geltend­machung von Schadenersatz­ansprüchen Verwaltungs­rechtliche Streitigkeiten Arbeits- und dienst­rechtliche Auseinander­setzungen Rechtsschutz inklusive Assistance­leistungen Über den normalen Rechtsschutz hinaus bieten wir auch Unterstützung bei der Katastrophen­hilfe bei einer psychologischen Beratung durch Medizin- und Reha-Assistance durch Umwelt-Assistance durch Daten-Assistance durch Dienstreise-Assistance' Profitieren Sie von den Rahmenverträgen, die die SV Kommunal mit kommunalen Spitzenverbänden geschlossen hat. Wir beraten Sie gerne.
Gruppen-Unfallversicherung
Die Gruppen-Unfall­versicherung kann für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen werden. Sie ist eine Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen der Sozial­versicherungs­träger. Die Brand- und Katastrophen­schutz­gesetze der Länder empfehlen für Kommen, die Gruppen-Unfall­versicherung für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren zusätzlich zum gesetzlichen Versicherungs­schutz der Unfall­kassen abzusichern. Die Gruppen-Unfall­versicherung kann ohne Namens­nennung für einen vereinbarten Personen­kreis oder auch für einzelne benannte Personen vereinbart werden. Für Freiwillige Feuerwehren erfolgt die Versicherung ohne Namens­nennung, nach Personen­anzahl der Einsatz­abteilung, der Jugend- und Bambini-Feuerwehr und der Alters- und Ehren­abteilung. Versicherbare Leistungs­arten: Invalidität Todesfall Übergangs­leistung Krankenhaus­tagegeld mit Genesungs­geld Bergungs­kosten Kosmetische Operationen Im Schadensfall werden die vereinbarten Leistungen als Kapital­zahlung entschädigt. Für Freiwillige Feuerwehren bietet die SV SparkassenVersicherung ein Deckungs­konzept mit weiteren Leistungen an. Hier sind zum Beispiel Gesundheits­schädigungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Ertrinken, Erfrierungen, Schäden durch extreme Wetter­bedingungen, Schäden durch Gase, Dämpfe und chemische Stoffe eingeschlossen.
Beihilfeversicherung
Im Rahmen der Fürsorge­pflicht übernimmt die Kommune als Dienstherr für ihre Beamtinnen und Beamten, Beamten­anwärterinnen und Beamten­anwärter sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder die Krankheits­kosten, Pflege­kosten und Geburts­kosten. Gesetzliche Grundlagen dazu bilden die Beamten­gesetze und Beihilfe­vorschriften des Bundes und der Länder. Hier wird auch die jeweilige Höhe der Beihilfe gesetzlich geregelt. Die Beihilfe­kosten sind im Haushalt der Kommune langfristig zu planen. Die Kosten der Beihilfe können durch Unfälle, gravierende Krankheits­geschehen, steigende Pflege­leistungen stark schwanken und enorm ansteigen. Um den kommunalen Haushalt zu entlasten und Beihilfe­kosten langfristig zu senken, kann die Kommune das Risiko der Beihilfe im Rahmen einer sog. Beihilfe­versicherung absichern. Vorteile der Beihilfe­versicherung: Minimierung der Kosten und Entlastung des Personals Entlastung der Kommune von aufwendiger Verwaltungs­tätigkeit Schnelle Leistung gegenüber den Beihilfe­berechtigten Rechts­sicherheit bei der Abwicklung der Beihilfe durch den Versicherer

Lassen Sie sich beraten - Ihre Direktions­bevoll­mächtigten stehen Ihnen gerne zur Verfügung

breakpoints: Sequence (6) 0 = Hash (6) damID = "jcr:f3442d1b-e143-4359-a983-6a075b857e14" (String) width = 567 (BigDecimal) from = 0 (BigDecimal) focusHorizontal = 77 (Integer) height = 284 (BigDecimal) focusVertical = 37 (Integer) 1 = ImageBreakpoint (#1225343342) 2 = ImageBreakpoint (#2012763042) 3 = ImageBreakpoint (#1460885842) 4 = ImageBreakpoint (#390690579) 5 = ImageBreakpoint (#340285093)
Sie möchten sich mit unseren Produkten zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an Ihren kompetenten Direktions­­bevollmächtigten, Ihre SV Generalagentur/Geschäftsstelle oder Sparkasse in Ihrer Nähe. 
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