Schlüsselverlustversicherung
Das Abhandenkommen eines Schlüssels zu einer Schließanlage kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese Kosten können Sie über eine Schlüsselverlustversicherung auffangen. Bei dem Verlust eines Schlüssels werden die notwendigen Aufwendungen ersetzt für:
Die Beschaffung von Ersatzschlüsseln
Den teilweisen oder vollständigen Austausch der Schließanlage
Eine ersatzweise Sicherungsmaßnahme (z. B. Bewachung)
Der Versicherungsnehmer hat ein Verzeichnis der Personen zu führen, denen ein Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssel zu der versicherten Schließanlage anvertraut worden ist. Nur bei einem vollständigen Schlüsselbuch greift der Versicherungsschutz.
Tipp: Bei der Planung einer neuen Schließanlage sollte man auf eine elektrische Schließanlage abstellen. Bei diesen Systemen können sehr schnell die Berechtigungen gelöscht oder neu vergeben werden. Die Kosten bei dem Verlust eines elektronischen "Schlüssels" sind zusätzlich sehr gering.
Rechtsschutzversicherung
Mit den Rechtsschutzversicherungen für Kommunen und Landkreise stehen Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite.
Welche Vorwürfe können eine Kommune/Landkreis treffen?
Verletzung von Umweltvorschriften
Vorteilsnahme
Unterschlagung
Wahlmanipulation
Betrug
Unterlassene Hilfeleistung
Fahrlässige Tötung
Korruption
Verletzung von Datenschutzbestimmungen
Bestechung
Begünstigung
Versichert sind die Vertreter und Organe, Spitzenbeamte und Ratsmitglieder, Gemeindebedienstete und Mitarbeiter, ehrenamtlich Tätige, Tagesmütter, Notärzte und Pfleger im Rettungsdienst und sonstige Katastrophenhelfer.
Verkehrs-Rechtsschutz - für alle auf eine Kommune zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande
Der Versicherungsschutz gilt für
Schadenersatzforderungen
Vertragsstreitigkeiten
Straf- und Ordnungswidrigkeiten
Steuerstreitigkeiten
Verwaltungsstreitigkeiten
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen.
Kommunal-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus
Leistungen von Handwerkern
Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen
Kaufverträge
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten
Arbeits- und dienstrechtliche Auseinandersetzungen
Rechtsschutz inklusive Assistanceleistungen
Über den normalen Rechtsschutz hinaus bieten wir auch Unterstützung
bei der Katastrophenhilfe
bei einer psychologischen Beratung
durch Medizin- und Reha-Assistance
durch Umwelt-Assistance
durch Daten-Assistance
durch Dienstreise-Assistance'
Profitieren Sie von den Rahmenverträgen, die die SV Kommunal mit kommunalen Spitzenverbänden geschlossen hat. Wir beraten Sie gerne.
Gruppen-Unfallversicherung
Die Gruppen-Unfallversicherung kann für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen werden. Sie ist eine Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen der Sozialversicherungsträger.
Die Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Länder empfehlen für Kommen, die Gruppen-Unfallversicherung für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren zusätzlich zum gesetzlichen Versicherungsschutz der Unfallkassen abzusichern.
Die Gruppen-Unfallversicherung kann ohne Namensnennung für einen vereinbarten Personenkreis oder auch für einzelne benannte Personen vereinbart werden.
Für Freiwillige Feuerwehren erfolgt die Versicherung ohne Namensnennung, nach Personenanzahl der Einsatzabteilung, der Jugend- und Bambini-Feuerwehr und der Alters- und Ehrenabteilung.
Versicherbare Leistungsarten:
Invalidität
Todesfall
Übergangsleistung
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Bergungskosten
Kosmetische Operationen
Im Schadensfall werden die vereinbarten Leistungen als Kapitalzahlung entschädigt.
Für Freiwillige Feuerwehren bietet die SV SparkassenVersicherung ein Deckungskonzept mit weiteren Leistungen an. Hier sind zum Beispiel Gesundheitsschädigungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Ertrinken, Erfrierungen, Schäden durch extreme Wetterbedingungen, Schäden durch Gase, Dämpfe und chemische Stoffe eingeschlossen.
Beihilfeversicherung
Im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt die Kommune als Dienstherr für ihre Beamtinnen und Beamten, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder die Krankheitskosten, Pflegekosten und Geburtskosten.
Gesetzliche Grundlagen dazu bilden die Beamtengesetze und Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder. Hier wird auch die jeweilige Höhe der Beihilfe gesetzlich geregelt.
Die Beihilfekosten sind im Haushalt der Kommune langfristig zu planen.
Die Kosten der Beihilfe können durch Unfälle, gravierende Krankheitsgeschehen, steigende Pflegeleistungen stark schwanken und enorm ansteigen.
Um den kommunalen Haushalt zu entlasten und Beihilfekosten langfristig zu senken, kann die Kommune das Risiko der Beihilfe im Rahmen einer sog. Beihilfeversicherung absichern.
Vorteile der Beihilfeversicherung:
Minimierung der Kosten und Entlastung des Personals
Entlastung der Kommune von aufwendiger Verwaltungstätigkeit
Schnelle Leistung gegenüber den Beihilfeberechtigten
Rechtssicherheit bei der Abwicklung der Beihilfe durch den Versicherer