Feuerversicherung
Im Schadensfall ersetzt die SparkassenVersicherung die Schäden an Ihren Gebäuden, Gebäudeteilen oder auch an dem Inventar in Ihrem Gebäude, die der Brand verursacht hat. Sie erhalten von uns den Wiederbeschaffungspreis für Sachen, die durch den Schaden unbrauchbar geworden sind bzw. die Wiederaufbau- oder Reparaturkosten für das Gebäude.
Nach einem Brand beschränkt sich der Schaden oft nicht nur auf den Ort, an dem es gebrannt hat, sondern es werden oftmals auch Teile des Gebäudes oder des darin befindlichen Inventars durch gesundheitsgefährdende oder korrosionsfördernde Brandprodukte in Mitleidenschaft gezogen. Die notwendigen Kosten beispielsweise für das Aufräumen, Abreißen und Entsorgen von dekontaminierten Gegenständen werden bis zu einer vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze ebenfalls ersetzt.
Zusätzlich zur Feuerversicherung gibt es die Feuerrohbau-Versicherung. Diese sichert Gebäude gegen Brandschäden ab, die sich noch im Bau befinden. Ab Bezugsfertigkeit endet diese Versicherung und das Objekt wird über eine Gebäude-Feuerversicherung versichert.
Leitungswasserversicherung
Wer schon einmal selbst einen Leitungswasserschaden erlebt hat, wird festgestellt haben, dass durch das unkontrollierte Austreten von Wasser enorme Schäden am Gebäude sowie an dem darin befindlichen Inventar auftreten können. Oftmals ist der Ursprung des Schadens nicht auf Anhieb erkennbar und die undichte Stelle muss erst gesucht werden.
In der Leitungswasserversicherung werden Schäden am Rohrnetz, an Anlagen oder Einrichtungen eines Gebäudes (z. B. Heizrohre, Heizkörper, Armaturen) sowie der daraus folgende Nässeschaden ersetzt. Das bedeutet, dass in einem Schadensfall der Versicherer die Kosten für die Reparatur sowie die Trocknung beispielsweise von Mauerwerk ersetzt. Sollte eine Sache durch den Schaden unbrauchbar geworden sein, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis dafür.
Auch die Kosten für die Suche der undichten Stelle sowie die Stromkosten für aufgestellte Trocknungsgeräte fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz.
Wasserschäden beispielsweise durch Rückstau, Überschwemmung oder Regen sind in der Leitungswasserversicherung nicht versichert.
Man kann Leitungswasserschäden nicht völlig verhindern - aber man kann verhindern, dass aus kleinen Schäden große werden. Hierzu dient ein Leckageschutz, der in die Leitungswasserinstallation eingebaut wird und automatisch die Wasserzufuhr abstellt, sobald ein Leitungswasserschaden auftritt. Hiervon gibt es für jeden Bedarf, ob Wohngebäude, Schule, Verwaltungsgebäude… eine passende Lösung.
Sturm- und Hagelversicherung
Sturm- und Hagelereignisse nehmen in letzter Zeit immer mehr zu. Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer durch Sturm oder gar die Folgen eines Mini-Tornados sind immer öfter im Fernsehen oder direkt bei uns vor der Tür zu sehen.
In der Gebäude- und Inventarversicherung können Schäden durch Sturm oder Hagel versichert werden.
Als Sturm gilt wenn mindestens die Windstärke 8 laut Beaufortskala erreicht wird - das sind ca. 62 km/h.
Unter Hagel wird Niederschlag in Form von Eiskörnern verstanden. Schäden durch Hagel können beispielsweise durch das Gewicht des Niederschlags oder durch das spätere Auftauen des Hagels entstehen.
Im Schadensfall ersetzt die SV SparkassenVersicherung die Schäden an Ihren Gebäuden, Gebäudeteilen oder auch an dem Inventar in Ihrem Gebäude, die der Sturm oder der Hagel verursacht hat. Sie erhalten von uns die Reparaturkosten für die beschädigten Teile. Sollte eine Sache durch den Schaden unbrauchbar geworden sein, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis dafür.
Weiterhin sind bis zu einer vereinbarten Höchstentschädigung zahlreiche Kostenarten wie zum Beispiel auch anfallende Aufräumungs- oder Abbruchkosten versichert.
Elementarschadenversicherung
Spätestens seit den Hochwasserereignissen an der Oder und der Elbe ist die Elementarschadenversicherung in das Bewusstsein unserer Kunden gerückt. Durch weitere Hochwasserereignisse und Überschwemmungsschäden durch Starkregen steigt die Nachfrage nach diesem Versicherungsschutz.
Durch die Elementarschadenversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden an Ihrem Gebäude oder Inventar durch Naturgefahren geschützt.
Insbesondere handelt es sich um Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck. Einzelne Gefahren sind nicht abwählbar.
Im Schadensfall ersetzt die SV SparkassenVersicherung die Schäden an Ihren Gebäuden, Gebäudeteilen oder auch an dem Inventar in Ihrem Gebäude, die das Elementarereignis verursacht hat. Sie erhalten von uns die Reparaturkosten für die beschädigten Teile. Sollte eine Sache durch den Schaden unbrauchbar geworden sein, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis dafür. In der Regel trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Dafür wurden Hochwasserereignisse mit aufsteigenden Wiederkehrperioden simuliert und vier Gefährdungsklassen ermittelt. ZÜRS ermöglicht damit für alle in Deutschland gelegenen Flächen eine präzise Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser und Überschwemmung.
Cyberversicherung
Cyber-Risiken begegnen uns heute in praktisch allen Prozessen einer Kommune bzw. eines kommunalen Unternehmens. Je weiter man Prozesse Partnern gegenüber öffnet, je digitaler diese gestaltet sind, umso wahrscheinlicher werden sogenannte Cyber-Attacken.
Der SV CyberSchutz für Kommunen ist daher ein wichtiger Bestandteil zur Absicherung von Sachschäden einer Kommune.
SV CyberSchutz für Kommunen
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
Einbruchdiebstahl
liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt (entwendet),
nachdem dieser in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt.
Als ‘falschen Schlüssel’ bezeichnet man einen Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht damit bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
indem er in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen
indem er in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er –auch außerhalb der Wohnung– durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung an sich gebracht hat
indem er in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er –auch außerhalb der Wohnung– durch Beraubung oder ohne fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers durch Diebstahl an sich gebracht hat
aus einer verschlossenen Wohnung, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte
in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen wird und eines der Mittel der bedingungsgemäßen Beraubung anwendet, um sich den Besitz weggenommener Sachen zu erhalten
Vandalismus
liegt vor, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Wenn jemand in einen Raum des versicherten Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen mittels anderer Werkzeuge eindringt und Sachen wegnimmt (entwendet)
oder
Wenn jemand in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er durch Beraubung oder ohne fahrlässiges Verhalten des Versicherten, durch Diebstahl an sich gebracht hat
und
dieser versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.
Bei Beraubung innerhalb des Gebäudes gilt gleiches.
Raub
liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer unter Gewaltandrohung und Gewaltanwendung (Einsatz körperlicher oder mechanischer Energie gegen den Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Personen), verbunden mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Leib, die versicherte Sache entwendet wird.
Die SV Kommunal unterstützt über den hauseigenen Risikoservice, sowie über geschulte Mitarbeiter, Kommunalkunden auf vielfältige Weise und kostenfrei:
Systematische Hilfe bei Schadenverhütung in Kommunen
Bezuschussungen von Präventivmaßnahmen im ED- Bereich (über KRISTALL-Mitgliedschaft)
Unterstützung bei Sicherheitsberatung in der Bauplanung
Aufschaltung von Gefahrenmeldungen (Notruf-Service-Leitstelle)
Sicherheitsberatung und -konzepte für Museen und Ausstellungen
Leitfäden, Merkblätter und Checklisten für verantwortliche Sicherheitsbeauftragte
Glasversicherung
Gegenstand der Versicherung:
Versicherungsschutz für Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen Glasbruch
Unter Gebäudeverglasungen versteht man mit den jeweiligen Gebäuden fest verbundene Außen- und Innenscheiben, z.B. Scheiben von Wintergärten und Türen
Versichert sind Glasbruchschäden am Versicherungsort
Versicherungsort = die in der Versicherungspolice bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden
Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliarverglasung), z.B. Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung
Versicherte Sache:
Glasbruch an versichertem Objekt/Inventar
Ein Bruch der Verglasung liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist
Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen
Versicherte Sachen:
Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
Gesondert versicherbare Sachen (fertig eingesetzt oder montiert):
Scheiben und Platten aus Kunststoff
Platten aus Glaskeramik
Glasbausteine und Profilbaugläser
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich Rahmen
Sonstige Sachen, die im Versicherungsschein benannt sind
Nicht versicherte Sachen:
Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
Photovoltaikanlagen
Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräten sind
Nicht versicherte Gefahren und Schäden:
Schrammen oder Muschelausbrüche
Das Undicht werden der Randverbindungen von Mehrscheibenisolierverglasungen
Für Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, z.B. Brand oder Einbruchdiebstahl, besteht kein Versicherungsschutz
Versicherte Kosten:
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen)
Kosten für das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten)
Ausschlüsse:
Für Schäden, die durch
Krieg
Innere Unruhen
Kernenergie
entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Ausstellungs- und Museumsversicherung
Ausstellungsstücke sind je nach ihrer Art sehr empfindlich und zerbrechlich. Die Ausstellungsstücke können sowohl durch Menschen als auch durch Umwelteinflüsse beschädigt oder zerstört werden. Die Ausstellungsversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass die versicherte Ausstellung vor allen typischen Risiken geschützt ist, denen die Ausstellungsware ausgesetzt wird.
Anwendungsmöglichkeiten:
In der SV Ausstellungsversicherung kann jegliches Ausstellungsgut (z.B. Kunstgegenstände, Güter für Gewerbeausstellungen, Museen jeglicher Art und Ausstellungsstände usw.) versichert werden.
Versicherte Schäden:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Beschädigung und den Verlust der Ausstellungsgüter insbesondere durch:
Unfall des Transportmittels (falls beantragt)
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung
Abhandenkommen
Leitungswasser
Elementarereignisse, höhere Gewalt
Gewöhnlicher Bruch, Leckage und Beschädigungen (beispielsweise durch Besucher)
Elektronikversicherung
Elektronische Geräte, vom Smartphone bis zur EDV-Anlage, sind in der heutigen Zeit unverzichtbar, z.B. in der Büro- und Verwaltungskommunikation, Steuerungs- und Überwachungstechnik bei Kläranlagen, der Wasserversorgungseinrichtungen und Deponieanlagen, Schwimmbädern, Funk- und Meldetechnik der Feuerwehren, Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen, usw.
Die Elektronikversicherung stellt eine Allgefahrendeckung dar. Dies bedeutet, dass alle Gefahren (Zerstörung oder Beschädigung durch nicht vorhergesehene Ereignisse) versichert sind.
Anwendungsmöglichkeiten:
Versichert werden können sämtliche Anlagen und Geräte
der Informationstechnik wie Personalcomputer, Bildschirmterminals und EDV-Anlagen
der Kommunikationstechnik wie Fernsprechanlagen, Telefaxgeräte
der Medizintechnik wie Röntgeneinrichtungen, Computertomographen
der Mess- und Steuerungstechnik
sowie sonstige elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte
Versicherte Schäden:
Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch:
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
Wasser, Feuchtigkeit
Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwemmung
Maschinenversicherung
SV Maschinenversicherung für stationäre Maschinen
Anwendungsmöglichkeiten:
Versichert werden können betriebsfertige stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen zum Beispiel von Kläranlagen, Schwimmbädern, sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Versicherte Schäden:
Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden), die insbesondere entstehen können in Folge von:
Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Zerreißen infolge Fliehkraft
Überdruck oder Unterdruck
Sturm, Frost oder Eisgang
Innere Unruhen
SV Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen
Versichert werden können alle Baugeräte, Zusatzgeräte sowie sonstige fahrbare und transportable Maschinen mit wechselndem Einsatzort.
Hierzu gehören Radlader, Planierraupen, Gabelstapler, Kräne, Kehrmaschinen oder verschiedene Mähmaschinen (beispielsweise Geräte des Bauhofes, der Kläranlagen und von Deponieanlagen).
Versicherte Schäden:
Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden), die insbesondere entstehen können in Folge von:
Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung
Innere Unruhe
Diebstahl mit Selbstbeteiligung pro Schadensfall
Eine Deckungsreduzierung nur auf Kaskoschäden – ähnlich der Auto-Kaskoversicherung – ist möglich.
Bauleistungs- und Rohbauversicherung
Bauleistungsversicherung
In der Bauleistungsversicherung sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben versichert.
Egal ob Hochbau oder Tiefbau, die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für alle Baumaßnahmen einschließlich der Baustoffe und -teile.
Als Bauherr schützen Sie sich mit der Bauleistungsversicherung vor Schäden, die Ihnen bei Neu- und Umbauten entstehen. Aber nicht nur Ihre eigenen Interessen sichern wir ab, sondern auch die der am Bau beteiligten Unternehmer und Subunternehmer.
Unter dem Aspekt des Risiko-Managements ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung durch den Bauherrn eine gute Möglichkeit, Baukostenerhöhungen durch versicherbare Schadenfälle auf den Versicherer zu übertragen und durch dessen kompetente und zügige Schadenbearbeitung Verzögerungen beim Bauablauf zu vermeiden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, die zu Lasten des Bauherren oder eines der beauftragten Unternehmer gehen. Diese können z.B. verursacht werden durch:
Höhere Gewalt
Ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse
Böswillige Handlungen Dritter
Planungs- und Berechnungsfehler
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (nur Folgeschäden!)
Diebstahl fest verbundener versicherter Bestandteile
Glasbruchrisiko (bis Bauende)
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Baugrund und Bodenmassen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadensfall und Altbauten können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.
Im Schadensfall übernehmen wir die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.
Bei Schäden, die zu Lasten eines versicherten Unternehmers gehen, werden 90% der vereinbarten Preise für Baustoffe und für Lohnkosten der ortsübliche Satz ersetzt.
Nachhaftung bis 12 Monate für Schäden, die erst nach Bezug auftreten, zu denen der Schadenzeitpunkt aber während der Bauphase liegt.
Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung gehört zu den Versicherungen, die speziell für Bauherren und die Bauphase entwickelt wurden. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Bauleistungsversicherung, die für Schäden durch Feuer nicht aufkommt.
Sich gegen Brand, Blitzschlag und Explosionen zu schützen, ist elementar wichtig, da diese Ereignisse äußerst unkontrollierbar sind und daher nicht selten zu einem großen Schaden führen können. Eine Feuerrohbauversicherung kann daher jedem Bauherrn empfohlen werden.
Als Versicherungssumme wird bei der Wohngebäudeversicherung – wie auch bei der Feuerrohbauversicherung – immer der Betrag angesehen, der aufgewendet werden muss, um das Haus so wie es geplant war wieder zu errichten. Dabei werden sowohl direkte Schäden, als auch Folgeschäden versichert. Brennt beispielsweise der Dachstuhl nach einem Blitzeinschlag ab und die Feuerwehr verursacht durch das Löschwasser weitere Schäden, sodass der Neubau nun abgerissen werden muss, ersetzt die Feuerrohbauversicherung alle Schäden. Auch wenn die Feuerrohbauversicherung keine Wasserschadenversicherung beinhaltet, bilden die Löschwasserschäden eine Folge des versicherten Brandes.
Die Feuerrohbauversicherung bietet Versicherungsschutz für das noch nicht bezugsfertige Wohngebäude, und zwar von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit.
Die auf dem Baugrundstück befindlichen Bauteile und Baustoffe sind mitversichert.