Betriebsunterbrechungs- oder Mehrkostenversicherung
Die Versicherung gegen Ertragsausfallschäden, auch als Betriebsunterbrechungs-Versicherung bezeichnet, schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ertragsausfalls als Folge eines versicherten Sachschadens.
Als Ertragsausfallschaden wird dabei der entgangene Gewinn betrachtet, zuzüglich der fortlaufenden Kosten, die auf Grund des Schadens nicht erwirtschaftet werden können.
Es ist für das Greifen der Versicherung nicht von Bedeutung, ob es sich um eine vollständige oder nur teilweise Unterbrechung des Betriebsablaufs handelt.
Allerdings muss die Ursache für den Ertragsausfall im Vertrag als versicherte Gefahr erfasst sein.
Gründe für eine Ertragsausfallversicherung:
Oft ist für den Versicherungsnehmer der Ausfallschaden größer als der Sachschaden
Wenn durch einen Sachschaden der Betrieb des Versicherungsnehmers unterbrochen oder beeinträchtigt wird, ersetzt der Versicherer den entstehenden Unterbrechungsschaden. Unterbrechung ist somit jede Beeinträchtigung/Störung der betrieblichen Tätigkeiten. Es muss nicht der gesamte Betrieb betroffen sein, es reicht auch die Störung/Beeinträchtigung einzelner Maschinen oder Arbeitsplätze oder von Betriebsteilen
Kriterium für eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist, dass bei dem Versicherungsnehmer ein Vermögensschaden (Ausfallschaden) entstanden ist, weil fortlaufende Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen und Gewinne nicht erwirtschaftet werden können
Welche Schadensfälle sind versichert?
Der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung lässt sich entsprechend Ihrer Bedürfnisse zusammenstellen. Versichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung nach Schäden in diesen Bereichen:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub
Leitungswasser
Sturm / Hagel
Elementargefahren (Überschwemmung, Erdsenkung und Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen)
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
Weitere Arten der Betriebsunterbrechungs-Versicherung:
Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Elektronik-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Im Schadensfall:
Bei einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Schadens kann für folgende Risiken Ersatz geleistet werden:
Den entgangenen Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten bzw. gehandelten Waren und Dienstleistungen und fortlaufenden Kosten Ihres Betriebes
Aufwendungen zur Schadenminderung, um die Unterbrechungszeit möglichst kurz zu halten
Mehrkosten:
Dies sind zeitabhängige Aufwendungen, die im Betrieb des Versicherungsnehmers normalerweise nicht entstehen und nach einem Versicherungsfall zur Fortführung des versicherten Betriebes oder Sicherung seiner zukünftigen Leistung aufgewendet werden müssen. Hierunter fallen keine Schadenminderungsaufwendungen. Zeitabhängige Mehraufwendungen sind insbesondere:
Maßnahmen zur Erhaltung von Marktanteilen
Inanspruchnahme von Lohn- oder Dienstleistungen
Benutzung fremder Grundstücke, Gebäude, Räume, Anlagen und Einrichtungen
Vorübergehende Installation von Telefon-, Fernschreib- und EDV-Einrichtungen
Einstellung von Personal
Inanspruchnahme von zusätzlichen Transportern und Beförderungen des Personals
Kommunale Eigenschadenversicherung
Die kommunale Eigenschadenversicherung tritt bei Vermögensschäden ein, die der Kommune durch eigene Organe, Beamte oder Beschäftigte entstanden sind.
In der Eigenschadenversicherung werden Schäden am eigenen Vermögen des Versicherungsnehmers (Kommune, kommunaler Eigenbetrieb, Zweckverband, etc.) abgesichert
Wenn dem Versicherungsnehmer durch eine fahrlässige Dienstpflichtverletzung eines Organs, Beamten oder Beschäftigten und ehrenamtlich Tätige, in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit unmittelbar ein Vermögensschaden zugefügt wurde, tritt die Eigenschadenversicherung ein
Die Besonderheit hierbei ist, dass der Schadenverursacher nicht in Regress genommen wird
Die SV SparkassenVersicherung bietet diese Versicherung über Drittanbieter an. Ihre Betreuung findet über die SV statt.
Cyberversicherung
Cyber-Risiken begegnen uns heute in praktisch allen Prozessen einer Kommune bzw. eines kommunalen Unternehmens. Je weiter man Prozesse Partnern gegenüber öffnet, je digitaler diese gestaltet sind, umso wahrscheinlicher werden sogenannte Cyber-Attacken.
Der SV CyberSchutz für Kommunen ist daher ein wichtiger Bestandteil zur Absicherung von Sachschäden einer Kommune.
SV CyberSchutz für Kommunen
Veranstaltungsausfallversicherung
Die Veranstaltungsausfallversicherung deckt Vermögensschäden ab, die durch den Ausfall oder den Abbruch einer Veranstaltung entstehen. Der Versicherungsfall tritt ein bei:
Totalausfall der Veranstaltung wegen Absage vor Beginn der Veranstaltung
Abbruch der Veranstaltung also Beendigung einer begonnen Veranstaltung
Es handelt sich um eine Allgefahrendeckung, d.h. bis auf explizit ausgeschlossene Gefahren ist alles versichert.
Anwendungsbeispiele:
Festivals
Konzerte
Sportveranstaltungen
Sonstige Großveranstaltungen aller Art
Haftpflichtversicherung
Die kommunale Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegen die Versicherungsnehmerin sowie deren Mitarbeiter geltend machen. Folgende Aufgaben werden durch die Haftpflichtversicherung übernommen:
Überprüfung der Haftung
Ersatz berechtigter Ansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Unser Deckungskonzept sieht hier pauschalen Versicherungsschutz für alle Risiken vor, die bei einer Kommune üblicherweise vorhanden sind:
Amtspflichten
Verkehrssicherungspflichten
Baumaßnahmen
Umweltbelastungen
Schulen
Kindergärten
Bäder
Kläranlagen
Versorger von Wasser, Elektrizität, Gas und Wärme
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung (Directors- and Officers-Versicherung) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe abschließt:
Bei kommunalen Gesellschaften in privater Rechtsform (z.B. AG oder GmbH) tragen die dort verantwortlichen Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte ein besonderes Haftungsrisiko
Hierfür kann die D&O-Versicherung als Ergänzung zur kommunalen Haftpflicht- bzw. Eigenschadenversicherung abgeschlossen werden
Versichert sind Ansprüche Dritter (Außenansprüche) sowie Ansprüche des Unternehmens, gegen die versicherten Personen (Innenansprüche)